Die offene Kategorie (Open Category) ist die niedrigste Risikokategorie für den Drohnenbetrieb gemäß der EU-Verordnung 2019/947. Sie erlaubt den Betrieb ohne spezielle Betriebsgenehmigung, sofern bestimmte Grundregeln eingehalten werden.
In der offenen Kategorie gelten folgende Voraussetzungen:
- Maximale Flughöhe von 120 m über Grund
- Betrieb ausschließlich in Sichtweite des Fernpiloten (VLOS)
- Kein Transport gefährlicher Güter und kein Abwurf von Gegenständen
- Kein autonomer Betrieb, der Fernpilot muss jederzeit eingreifen können
- Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben
- Registrierung als UAS-Betreiber beim LBA ist Pflicht
- Mindestalter 16 Jahre (Mitgliedstaaten können abweichende Regelungen treffen)
Die offene Kategorie wird in drei Unterkategorien unterteilt:
- A1: Fliegen in der Nähe von Menschen erlaubt, aber nicht über unbeteiligten Menschenansammlungen. Drohnenklassen C0 und C1.
- A2 : Fliegen in sicherem Abstand zu Menschen (mindestens 30 m, bei Langsamflugmodus 5 m). Drohnenklasse C2. EU-Fernpilotenzeugnis erforderlich.
- A3 : Fliegen in weiter Entfernung von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten. Drohnenklassen C2, C3 und C4.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026