Die offene Kategorie (Open Category) ist die niedrigste Risikokategorie fuer den Drohnenbetrieb gemaess der EU-Verordnung 2019/947. Sie erlaubt den Betrieb ohne spezielle Betriebsgenehmigung, sofern bestimmte Grundregeln eingehalten werden.
In der offenen Kategorie gelten folgende Voraussetzungen:
- Maximale Flughoehe von 120 m ueber Grund
- Betrieb ausschliesslich in Sichtweite des Fernpiloten (VLOS)
- Kein Transport gefaehrlicher Gueter und kein Abwurf von Gegenstaenden
- Kein autonomer Betrieb, der Fernpilot muss jederzeit eingreifen koennen
- Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben
- Registrierung als UAS-Betreiber beim LBA ist Pflicht
- Mindestalter 16 Jahre (Mitgliedstaaten koennen abweichende Regelungen treffen)
Die offene Kategorie wird in drei Unterkategorien unterteilt:
- A1: Fliegen in der Naehe von Menschen erlaubt, aber nicht ueber unbeteiligten Menschenansammlungen. Drohnenklassen C0 und C1.
- A2 : Fliegen in sicherem Abstand zu Menschen (mindestens 30 m, bei Langsamflugmodus 5 m). Drohnenklasse C2. EU-Fernpilotenzeugnis erforderlich.
- A3 : Fliegen in weiter Entfernung von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten. Drohnenklassen C2, C3 und C4.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026