Die Drohnenklassen (C0 bis C6) sind ein Klassifizierungssystem der EU-Verordnung 2019/945 (Delegierte Verordnung), das Drohnen nach ihren technischen Eigenschaften und dem zulässigen Einsatzbereich einteilt. Die Klassenzugehörigkeit bestimmt, in welcher Betriebskategorie und Unterkategorie eine Drohne eingesetzt werden darf.
Für die offene Kategorie gibt es fünf Klassen:
- C0: unter 250 g, max. 19 m/s (Unterkategorie A1)
- C1: unter 900 g, max. 80 J Aufprallenergie, mit Remote ID und Geo-Awareness (A1)
- C2: unter 4 kg, mit Langsamflugmodus, Remote ID und Geo-Awareness (A1/A2/A3)
- C3: unter 25 kg, max. 3 m Abmessung, mit Remote ID und Geo-Awareness (A3)
- C4: unter 25 kg, ohne automatische Flugsteuerung, für traditionelle Flugmodelle (A3)
Für die spezielle Kategorie gibt es zwei zusätzliche Klassen:
- C5: für Standardszenario STS-01 (VLOS über kontrolliertem Gebiet)
- C6: für Standardszenario STS-02 (BVLOS mit Luftraumbeobachtern)
Drohnen ohne C-Klassen-Kennzeichnung gelten als Bestandsdrohnen und unterliegen Übergangsregelungen.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026