Ein Online-Training ist ein internetbasierter Lehrgang, in dem theoretische Kenntnisse fuer den sicheren Betrieb von Drohnen vermittelt werden. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt hierzu offizielle Schulungsangebote bereit.
Fuer den Betrieb in der offenen Kategorie sind je nach Unterkategorie unterschiedliche Kompetenznachweise erforderlich. Fuer die Unterkategorien A1 und A3 genuegt der EU-Kenntnisnachweis (A1/A3), der ueber ein Online-Training beim LBA erworben wird. Fuer den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusaetzlich das EU-Fernpilotenzeugnis (A2) erforderlich, das eine Theorieepruefung bei einer vom LBA anerkannten Pruefstelle voraussetzt.
Die Rechtsgrundlage bildet die EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/947, Teil A des Anhangs. Der EU-Kenntnisnachweis ist fuenf Jahre gueltig und kann durch erneutes Ablegen des Online-Trainings verlaengert werden.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026