ZURICH Drohnen Kaskoversicherung

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Die Highlights der ZURICH Drohnen-Kaskoversicherung

  • Ab 150,00 EUR netto jährlich
  • Drohnen-Kaskoversicherung auf Basis der "Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung"
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Versicherbar sind alle gewerblich genutzten Drohnen
  • Inklusive Zubehör wie Fernsteuerung, Steuergerät, Kamera, Filmapparate etc.
  • Ab einer Versicherungssumme (Neu-Listenpreis) von 1.000 €
  • Versicherungsleistung bei Anprall, Bodenstürze, Bruchschäden
  • Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Beschädigung durch Dritte
  • Erstattung von Bergungs- und Aufräumungskosten bis zu 2.000 Euro
  • Absicherung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Bis zu einer maximalen Startmasse von 25 Kg je Drohne
  • Keine Höchstversicherungssumme
  • Optionale Erweiterung bei gewerbsmäßiger Vermietung, Verleih oder Verpachtung an Dritte
  • Selbstbeteiligung je Sachschaden nur 10%, mind. 250,00 €
  • Transportschäden während der Beförderung in Kraftfahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln
  • Der Betriebssitz des Unternehmens befindet sich dauerhaft in Deutschland

ZURICH Drohnen-Kaskoversicherung - wer und was ist versichert?

Welche Drohnen sind bei ZURICH versicherbar?

Die ZURICH versichert alle gewerblich genutzten Multikopter wie Quadrokopter, Hexakopter oder Octakopter bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 25 Kilogramm. In den Versicherungsschutz eingeschlossen ist das technisch notwendige Equipment bei der Nutzung des Kopters wie Fernsteuerung, Kamera, Filmapparat, Ladestation, Steuergerät, Akkus, etc. Die kleinstmögliche Netto-Versicherungssumme beträgt 1.000 Euro (Listenneupreis). Die Drohne ist bei Antragstellung nicht älter als 24 Monate. Jede Drohne benötigt einen eigenständigen Vertrag.

Welche Gefahren und Risiken sind versichert?

Die ZURICH-Drohnen-Kasko-Versicherung deckt unvorhergesehene Sachschäden am Fluggerät und dem dazugehörigen Zubehör ab. Versichert sind Schäden die durch Anprall, Absturz (auch bei Flügen über Wasser!), Bruchschäden, Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, mutwillige Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte, Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl entstanden sind. Auch Transportschäden während der Beförderung in Kraftfahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln sind mitversichert.

Für welche Branchen ist eine Drohnen-Kasko geeignet?

ZURICH Drohnen Kaskoversicherung Rechner

Die gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten von Drohnen sind vielfältig. Der Abschluss der ZURICH Drohnen-Kasko-Versicherung ist zu empfehlen, wenn es sich um einen hochwertigen Kopter handelt, der sich häufig im gewerblichen Einsatz befindet. Zu den gewerblichen Nurtzungasmöglichkeiten eines Multikopters zählen u.a.:

Drohnen Image

Wie ermitteln Sie die Versicherungssumme?

Bei der Antragstellung geben Sie bitte den Brutto-Neupreis der Drohne inkl. Zubehör an. Der Maximalanschaffungswert kann bis zu 150.000 Euro betragen. Die Versicherungssumme wird aus dem angegebenen Wert der Drohne inklusive dem dazugehörigen Equipment wie Fernsteuerung, Drohnenkamera, etc. ermittelt. Beispiel: Die Drohne kostet 1.500 Euro, die Drohnenkamera: 400 Euro, die Fernsteuerung: 150 Euro. Die Versicherungssumme beträgt: 2.050 Euro. Die Mindestversicherungsprämie beträgt 150 Euro, netto zzgl. 19% Versicherungssteuer pro Jahr.

Was und wer ist versichert

Versicherungsschutz besteht für die Drohne (Sache). Die Drohne Steuern darf der Versicherungsnehmer und sonstige vom Versicherungsnehmer beauftragte Personen, sofern alle behördlichen und gesetzlichen Auflagen befolgt werden. Der Versicherungsschutz für den Multikopter und das Zubehör, kann optional erweitert werden, wenn das Fluggerät an einen Dritten vermietet, verliehen oder verpachtet werden soll. Im Rahmen der Antragstellung kann diese Option einfach dazu gebucht werden.

Der Versicherungsschutz für den Multikopter im ZURICH Drohnenkasko Gewerbetarif verlangt, dass der Versicherungsnehmer, die Mitarbeiter oder sonstige vom Versicherungsnehmer beauftragte Personen mindestens drei Stunden Flugerfahrung laut Flugbuch nachweisen können.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz für den im Versicherungsvertrag bezeichneten Multikopter und dem dazugehörigen Equipment besteht weltweit.

Entschädigungsleistungen

Im Schadenfall wird zwischen Teil- und Totalschaden entschieden. Bei Teilschäden werden die Kosten für Ersatzteile, Lohn- und Transport zur Wiederherstellung des vorherigen betriebsfertigen Zustands übernommen. Bei Totalschäden werden versicherte Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme zum Neuwert reguliert. Beim Neuwert handelt es sich um den jeweils gültigen Listenpreis der versicherten Sache zuzüglich der Bezugskosten wie Fracht und Montage.

Welche Regelung besteht für den Selbstbehalt?

Im Schadensfall wird der Erstattungsbetrag um den Selbstbehalt gekürzt. Der Selbstbehalt beträgt je Sachschaden 10% der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens 250 Euro.

Welche zusätzlichen Kosten sind mitversichert?

Im Schadenfall sind über die Wiederherstellungskosten hinaus auch zusätzliche Kosten mitversichert. Dazu zählen Kosten für Aufräumungs- und Entsorgungsarbeiten, sowie Bergungskosten bis zu 2.000 Euro je Schadenereignis.

Welche Vertragslaufzeit wird vereinbart?

Der Versicherungsvertrag wird für die Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich (in Textform, per E-Mail, Brief oder Fax-Nachricht) gekündigt wird.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beantragung der ZURICH-Drohnen-Kaskoversicherung ist in nur wenigen Minuten online abgeschlossen. Für die Antragstellung sind nur einige wenige Angaben zum Multikopter erforderlich. Die Versicherungsprämie wird schnell und einfach über den Tarifrechner ermittelt. Wenn Sie Fragen zur Drohnenkasko-Antragstellung oder zu den Versicherungsleistungen haben, dann können Sie uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Welche Fluggeräte (Sachen) können nicht versichert werden?

Nicht versichert werden Vorführgeräte, Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken o.ä. überlassene fremde Geräte. Es wird auch keine Entschädigung geleistet, wenn bereits vor dem Start Mängel an den versicherten Sachen bestanden. Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen von hoher Hand sind nicht mitversichert.

Welche Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer?

Beim Betrieb des Multikopters sind stets alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Die Vorschriften des Herstellers in Bezug auf Betrieb und regelmäßiger Wartung sind einzuhalten. Das Fluggerät ist nur in beanspruchungsgerechter Verpackung und Sicherung zu transportieren.

Die Teilnahme an Flugwettbewerben und Rennveranstaltungen, sowie der Einsatz in Katastrophen- und Krisengebieten ist nicht versichert. Der Kopter darf nicht mit optischen Hilfsmitteln wie einem Fernglas oder einer Virtual Reality-Brille geflogen werden. Ab Windstärke 5 darf der Kopter nicht mehr verwendet werden, sofern vom Hersteller keine niedrigere Betriebsgrenze vorgegeben wurde.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Es wird kein Entschädigung geleistet für Schäden durch:

Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.