Sichtweite (englisch: Visual Line of Sight, VLOS) bezeichnet die direkte, ununterbrochene Sichtverbindung zwischen dem Fernpiloten und seiner Drohne, ohne den Einsatz technischer Hilfsmittel wie Fernglaeser, Kameras oder Nachtsichtgeraete.
In der offenen Kategorie (Open) gemaess EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/947 ist der Betrieb einer Drohne ausschliesslich innerhalb der direkten Sichtweite des Piloten gestattet. Der Pilot muss jederzeit in der Lage sein, die Fluglage, den Flugweg und die Umgebung der Drohne visuell zu beurteilen, um Kollisionen mit anderen Luftfahrzeugen, Personen oder Hindernissen zu vermeiden. Der Flug mit FPV-Brille allein erfuellt die VLOS-Anforderung nicht. In diesem Fall muss ein Beobachter (Spotter) die Sichtverbindung aufrechterhalten.
In der Kategorie Specific ist unter bestimmten Voraussetzungen auch der Betrieb ausserhalb der Sichtweite (BVLOS) moeglich. Hierfuer ist eine Betriebsgenehmigung der zustaendigen Luftfahrtbehoerde erforderlich, die auf einer Risikobewertung nach der SORA-Methodik basiert. Standardszenarien wie STS-01 und STS-02 sehen jedoch ausschliesslich VLOS-Betrieb vor.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026