Kontaktformular Erstinformation +49 2203 9888701 Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG

Offene Pilotenklausel

Die offene Pilotenklausel ist ein Begriff aus der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Sie bedeutet, dass alle Personen mitversichert sind, die mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers (Halters) zur Steuerung der Drohne berechtigt sind.

Dank der offenen Pilotenklausel muss nicht jeder einzelne Fernpilot namentlich in der Versicherungspolice aufgefuehrt werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich automatisch auf alle berechtigten Steuerer, sofern diese die gesetzlichen Voraussetzungen fuer den Drohnenbetrieb erfuellen, also insbesondere die erforderlichen Kompetenznachweise besitzen. Dies ist besonders fuer Unternehmen und Vereine relevant, in denen mehrere Personen mit derselben Drohne fliegen.

Datum der letzten Änderung: 30.04.2026

Begriffe aus dem Index: O