Das Mindestalter fuer den Betrieb einer Drohne betraegt grundsaetzlich 16 Jahre. Es gilt fuer alle Fernpiloten, die eine Drohne in der offenen oder speziellen Kategorie eigenstaendig steuern moechten.
Eine Ausnahme besteht fuer Drohnen der Klasse C0 ohne Kamera mit einem Startgewicht unter 250 g, die der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG entsprechen. Diese duerfen ohne Altersbeschraenkung geflogen werden. Darueber hinaus ist es moeglich, dass Personen unter 16 Jahren eine Drohne fliegen, sofern sie unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten stehen, der alle erforderlichen Voraussetzungen erfuellt.
Gemaess der EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/947 koennen die Mitgliedstaaten das Mindestalter auf bis zu 12 Jahre herabsetzen. Deutschland hat von dieser Moeglichkeit keinen Gebrauch gemacht, sodass die Altersgrenze von 16 Jahren gilt. Der beaufsichtigende Fernpilot muss ueber den erforderlichen EU-Kenntnisnachweis oder das EU-Fernpilotenzeugnis sowie eine gueltige Drohnen-Haftpflichtversicherung verfuegen.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026