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Mindestalter

Das Mindestalter für den Betrieb einer Drohne beträgt grundsätzlich 16 Jahre. Es gilt für alle Fernpiloten, die eine Drohne in der offenen oder speziellen Kategorie eigenständig steuern möchten.

Eine Ausnahme besteht für Drohnen der Klasse C0 ohne Kamera mit einem Startgewicht unter 250 g, die der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG entsprechen. Diese dürfen ohne Altersbeschränkung geflogen werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass Personen unter 16 Jahren eine Drohne fliegen, sofern sie unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten stehen, der alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 können die Mitgliedstaaten das Mindestalter auf bis zu 12 Jahre herabsetzen. Deutschland hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, sodass die Altersgrenze von 16 Jahren gilt. Der beaufsichtigende Fernpilot muss über den erforderlichen EU-Kenntnisnachweis oder das EU-Fernpilotenzeugnis sowie eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung verfügen.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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