Kontaktformular Erstinformation +49 2203 9888701 Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG

C2

C2 ist eine Drohnenklasse nach der EU-Verordnung 2019/945 für Drohnen mit einem maximalen Startgewicht (MTOM) von unter 4 kg. Drohnen der Klasse C2 dürfen in den Unterkategorien A1 (im Langsamflugmodus), A2 und A3 der offenen Kategorie betrieben werden.

In der Unterkategorie A2 darf mit C2-Drohnen in einem horizontalen Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen geflogen werden. Im Langsamflugmodus kann dieser Abstand auf 5 m reduziert werden. Für den Betrieb in A2 ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) erforderlich. C2-Drohnen müssen über ein Remote-Identification-System, ein Geo-Awareness-System und einen konfigurierbaren Langsamflugmodus verfügen. Die Drohne muss zudem mit einem Datenblatt geliefert werden, das die zulässigen Betriebsbedingungen beschreibt.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

Begriffe aus dem Index: C