Die Kravag Drohnen-Kaskoversicherung kann für ferngesteuerte Flugobjekte wie Drohnen, Multikopter und Quadrokopter mit einem Abfluggewicht (MTOM) von bis zu 25 Kilogramm abgeschlossen werden. Sie ist für alle privat und gewerblich genutzten Multikopter (Drohnen) bis zu einem Neuwert von 10.000 € erhältlich. Es können auch mehrere Drohnen in nur einem Vertrag versichert werden. In der BASIS-Version ist neben der Drohne auch die fest eingebaute Kamera versichert. Im Premiumpaket sind auch nicht fest eingebaute Kameras sowie Drohnen-Zubehöre wie Akkus, Ladestation, Fernsteuerung, Tablet, etc. in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Beantragbar ist der Versicherungsschutz für deutsche und österreichische Firmen bzw. Privatpersonen.
Versichert sind alle auf die Drohne unvorhersehbaren, von außen einwirkenden Gefahren, die zur Beschädigung oder Zerstörung der Drohne führen. Dazu zählen Sachschäden die entstanden sind durch:
Mitversichert sind auch Sachschäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Konstruktions- und Materialfehler sowie vorsätzliche Beschädigung durch Dritte. Im Premiumtarif sind zusätzlich auch Transportschäden und Diebstahl mit versichert.
Die Versicherungssumme sollte dem Anschaffungswert (Neupreis) der Drohne entsprechen. Sie setzt sich aus dem Anschaffungspreis der Drohne und der zum Flug benötigten Peripherie wie Fernsteuerung, Ladestation, etc. zusammen. Im Premiumtarif muss die gesamte zusätzlich benötigte Peripherie, wie Fernsteuerung, Akkus, Smartphones, Pads, Ladegeräte und Transportkoffer die zur Verwendung der Drohne notwendig ist, bei Bildung der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Im Drohnenkasko Privattarif sind folgende Personen berechtigt die versicherte Drohne zu steuern: Der Versicherungsnehmer und im Haushalt lebende Personen wie Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder ab 16 Jahre, Geschwister, Eltern und sonstige Verwandte ersten Grades.
Im Drohnenkasko Gewerbetarif sind Versicherungsnehmer, Mitarbeiter oder sonstige vom Versicherungsnehmer beauftragte Personen mitversichert, sofern diese 3 Stunden Flugerfahrung laut Flugbuch nachweisen können.
In allen BASIS-Tarifen (privat und gewerblich) besteht der Versicherungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland, in den Staaten der EU, in der Schweiz, Norwegen und Großbritannien. Im Premium-Tarif ist der Geltungsbereich weltweit vereinbart.
Bei einem Totalverlust reguliert die KRAVAG Drohnen-Kasko innerhalb der ersten 12 Monate bei neu angeschafften Drohnen zum Versicherungs- bzw. Anschaffungswert. Maximal den am Schadentag aktuell gültigen Herstellerverkaufspreis zuzüglich Frachtkosten. Ab einem Alter von einem Jahr werden folgende Abzüge vom Neuwert vorgenommen:
Bei einer Reparatur werden die nachgewiesenen Arbeitskosten bis zu 50 € die Stunde und maximal 250 € je Schadenereignis ersetzt.
Im Schadenfall möchte der Versicherer alle Anschaffungsbelege einsehen. Deshalb sollten diese sorgfältig aufbewahrt werden! Können keine Anschaffungsrechnungen vorgelegt werden oder das Alter des Gegenstandes nicht in geeigneter Form nachgewiesen werden können, werden grundsätzlich 75 % in Abzug gebracht.
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsablauf in Textform gekündigt wird.
Im Privattarif gilt eine Selbstbeteiligung von 100 € und im Gewerbebereich von 15% des Schadenbetrages, mindestens jedoch 250 €, je Sachschaden als vereinbart.
Können Flugobjekte im Falle einer Beschädigung oder eines Totalschadens nicht durch die KRAVAG Versicherung besichtigt werden, ist die Entschädigung auf 50 % der Versicherungssumme, maximal 2.500 EUR, begrenzt. Diese Regelung gilt nicht bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Raub.
Während des Transports und bei Aufenthalten im KFZ gilt abweichend: Wird das Fahrzeug im Freien oder auf einem nicht umfriedeten oder unbewohnten oder unbewachten Anwesen abgestellt und es kommen versicherte Güter aus dem KFZ abhanden oder werden gestohlen, gilt pro Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 20%, mindestens aber 250 €, maximal 2.500 €
Sofern für den Betrieb der Drohne eine Aufstiegserlaubnis oder sonstige rechtliche Vorgaben die Voraussetzung für den Flugbetrieb darstellen, so ist die Einhaltung dieser Vorschriften zwingende Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Ferner müssen alle behördlichen Genehmigungen vorliegen und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Die Drohne selbst muss über eine Home-/Failsafe-Funktion (automatische Rückkehr an die Startposition oder automatisches Landen) bei Signalverlust, Störsignalen oder niedriger Batterieleistung verfügen. Bei Drohnen über 2.000 Euro muss ein Flugdatenschreiber eingebaut sein, ansonsten gilt ein erhöhter bzw. verdoppelter Selbstbehalt. Der Nachweis über die technischen Sicherheitssysteme ist über die Anschaffungsrechnung zu belegen.
Die Beiträge der KRAVAG Drohnen Kaskoversicherung sind für alle Tarifarten, auch direkt für mehrere Drohnen, über unser KRAVAG Online-Berechnungstool ersichtlich. Eine Antragstellung ist innerhalb von 3 Minuten durchgeführt. Sie benötigen lediglich einige Angaben zu Ihrer Drohne und eine gültige E-Mail-Adresse. Haben Sie Fragen zur Antragstellung oder zu den Versicherungsleistungen, so können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Hier ein Auszug der vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Aufwendungen für:
Die KRAVAG Versicherung ist ein deutscher Versicherer mit besonderer Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Transport- und Logistikbranche. Seit ihrer Gründung im Jahr 1950 hat sich KRAVAG zu einem der führenden Anbieter in diesem Segment entwickelt und bietet darüber hinaus eine breite Palette von Versicherungsprodukten für Privat- und Geschäftskunden. Die KRAVAG Versicherung ist Teil des R+V Versicherungskonzerns, der zu den größten Versicherungsgruppen Deutschlands zählt.
Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.