Open (offene Kategorie) ist die niedrigste der drei Risikokategorien für den Drohnenbetrieb nach EU-Verordnung 2019/947. Der Betrieb ist ohne spezielle Genehmigung erlaubt, sofern die festgelegten Grundregeln eingehalten werden.
Die Kategorie Open umfasst Flüge mit geringem Risiko. Es gelten eine maximale Flughöhe von 120 m über Grund, Sichtflugpflicht (VLOS) und ein Verbot des autonomen Betriebs. Die Drohne darf keine gefährlichen Güter transportieren und keine Gegenstände abwerfen. Open wird in die Unterkategorien A1 (nahe an Menschen), A2 (sicherer Abstand zu Menschen) und A3 (fern von besiedelten Gebieten) unterteilt, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an Drohnenklasse und Kompetenznachweis stellen.
Die Rechtsgrundlage bilden die EU-Verordnung 2019/947 (Betriebsvorschriften) und die Delegierte Verordnung 2019/945 (technische Anforderungen an die Drohnenklassen C0 bis C4).
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026