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C0

C0 ist die kleinste Drohnenklasse nach der EU-Verordnung 2019/945 (Delegierte Verordnung). Drohnen der Klasse C0 haben ein maximales Startgewicht (MTOM) von unter 250 g und dürfen in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie betrieben werden.

Drohnen der Klasse C0 dürfen über unbeteiligte Personen fliegen, jedoch nicht über Menschenansammlungen. Ein EU-Kompetenznachweis ist nicht zwingend erforderlich, sofern die Drohne als Spielzeug eingestuft ist. Für C0-Drohnen mit Kamera oder Sensor besteht dennoch eine Registrierungspflicht als UAS-Betreiber beim LBA. Die maximale Fluggeschwindigkeit beträgt 19 m/s, und die maximale Flughöhe über Grund ist auf 120 m begrenzt. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist auch für C0-Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Typische Vertreter dieser Klasse sind die DJI Mini-Serie (Mini 3, Mini 4).

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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