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C1

C1 ist eine Drohnenklasse nach der EU-Verordnung 2019/945 für Drohnen mit einem maximalen Startgewicht (MTOM) von unter 900 g. Drohnen der Klasse C1 dürfen in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie betrieben werden.

Drohnen der Klasse C1 dürfen über unbeteiligte Einzelpersonen fliegen, jedoch nicht über Menschenansammlungen. Für den Betrieb ist ein EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. C1-Drohnen müssen über ein Remote-Identification-System (Direct Remote ID) und ein Geo-Awareness-System verfügen. Die maximale Fluggeschwindigkeit beträgt 19 m/s, und bei einem Aufprall darf die übertragene kinetische Energie 80 Joule nicht überschreiten. Zusätzlich muss die Drohne über eine Notfallfunktion (z.B. automatische Landung bei Signalverlust) verfügen.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

Begriffe aus dem Index: C