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Geografisches UAS-Gebiet

Ein Geografisches UAS-Gebiet ist ein von der zustaendigen Luftfahrtbehoerde festgelegter Bereich des Luftraums, fuer den besondere Regeln zum Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge gelten.

Je nach Festlegung kann der Drohnenbetrieb in einem solchen Gebiet erlaubt, eingeschraenkt oder vollstaendig ausgeschlossen sein (No-Fly-Zone). Die Gebiete koennen beispielsweise den Schutz kritischer Infrastruktur, sensibler Naturgebiete oder die Sicherheit des bemannten Luftverkehrs betreffen. Der Fernpilot ist verpflichtet, sich vor jedem Flug ueber bestehende UAS-Gebiete zu informieren und die jeweiligen Auflagen einzuhalten.

Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 15 der Durchfuehrungsverordnung (EU) 2019/947. Die Mitgliedstaaten veroeffentlichen die geografischen UAS-Gebiete in einem digitalen Format, das von GEO-Awareness-Systemen der Drohnen automatisch ausgelesen werden kann.

Datum der letzten Änderung: 30.04.2026

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