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No-Fly-Zone

Eine No-Fly-Zone ist ein Luftraum, in dem der Betrieb von Drohnen verboten ist. Im aktuellen EU-Regulierungsrahmen wird dieser Begriff durch die offizielle Bezeichnung “geografische UAS-Zone” ersetzt.

No-Fly-Zones umfassen typischerweise Bereiche rund um Flughaefen und Flugplaetze, militaerische Anlagen, Regierungsgebaeude, Kraftwerke und andere sicherheitsrelevante Einrichtungen. Moderne Drohnen haben diese Zonen haeufig bereits in ihrer Firmware hinterlegt und verhindern automatisch den Start oder Einflug (Geofencing). Dennoch bleibt der Fernpilot stets selbst dafuer verantwortlich, sich vor jedem Flug ueber geltende Einschraenkungen zu informieren.

Gemaess EU-Verordnung 2019/947 koennen die Mitgliedstaaten geografische UAS-Zonen einrichten, um den UAS-Betrieb aus Gruenden der Sicherheit, des Datenschutzes oder des Umweltschutzes einzuschraenken oder zu verbieten. In Deutschland werden diese Zonen ueber die LuftVO sowie Allgemeinverfuegungen der zustaendigen Landesluftfahrtbehoerden definiert.

Datum der letzten Änderung: 30.04.2026

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