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No-Fly-Zone

Eine No-Fly-Zone ist ein Luftraum, in dem der Betrieb von Drohnen verboten ist. Im aktuellen EU-Regulierungsrahmen wird dieser Begriff durch die offizielle Bezeichnung “geografische UAS-Zone” ersetzt.

No-Fly-Zones umfassen typischerweise Bereiche rund um Flughäfen und Flugplätze, militärische Anlagen, Regierungsgebäude, Kraftwerke und andere sicherheitsrelevante Einrichtungen. Moderne Drohnen haben diese Zonen häufig bereits in ihrer Firmware hinterlegt und verhindern automatisch den Start oder Einflug (Geofencing). Dennoch bleibt der Fernpilot stets selbst dafür verantwortlich, sich vor jedem Flug über geltende Einschränkungen zu informieren.

Gemäß EU-Verordnung 2019/947 können die Mitgliedstaaten geografische UAS-Zonen einrichten, um den UAS-Betrieb aus Gründen der Sicherheit, des Datenschutzes oder des Umweltschutzes einzuschränken oder zu verbieten. In Deutschland werden diese Zonen über die LuftVO sowie Allgemeinverfügungen der zuständigen Landesluftfahrtbehörden definiert.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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