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Geltungsbereich

Der Geltungsbereich einer Drohnenversicherung legt fest, in welchen geografischen Gebieten der Versicherungsschutz besteht.

Uebliche Geltungsbereiche sind Europa, Europa einschliesslich Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit. Die Option “weltweit” schliesst in der Regel Kanada, die USA und deren Territorien aus. Als US-Territorium gelten Gebiete unter der Regierungsgewalt der US-Bundesregierung, die kein Bundesstaat sind (z. B. Puerto Rico, Guam, US-Jungferninseln). Wer seine Drohne in den USA, deren Territorien oder in Kanada fliegen moechte, sollte sich vor Reiseantritt ueber gesonderte Versicherungsmoeglichkeiten informieren.

Grundsaetzlich gilt: Bei Fluegen im Ausland sind immer die Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten. Die Durchfuehrungsverordnung (EU) 2019/947 regelt den Drohnenbetrieb einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten, in Drittlaendern gelten jedoch eigene Bestimmungen.

Datum der letzten Änderung: 30.04.2026

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