Der Geltungsbereich einer Drohnenversicherung legt fest, in welchen geografischen Gebieten der Versicherungsschutz besteht.
Übliche Geltungsbereiche sind Europa, Europa einschließlich Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit. Die Option “weltweit” schließt in der Regel Kanada, die USA und deren Territorien aus. Als US-Territorium gelten Gebiete unter der Regierungsgewalt der US-Bundesregierung, die kein Bundesstaat sind (z. B. Puerto Rico, Guam, US-Jungferninseln). Wer seine Drohne in den USA, deren Territorien oder in Kanada fliegen möchte, sollte sich vor Reiseantritt über gesonderte Versicherungsmöglichkeiten informieren.
Grundsätzlich gilt: Bei Flügen im Ausland sind immer die Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 regelt den Drohnenbetrieb einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten, in Drittländern gelten jedoch eigene Bestimmungen.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026