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Geografische UAS-Zone

Die Geografische UAS-Zone ist ein synonymer Begriff für das Geografische UAS-Gebiet, also ein von der Luftfahrtbehörde festgelegter Luftraumbereich mit besonderen Regeln für den Drohnenbetrieb.

Die Begriffe werden in der Praxis häufig gleichbedeutend verwendet. Die offizielle Bezeichnung in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 lautet “Geografisches UAS-Gebiet“ (englisch: UAS geographical zone). Je nach Festlegung kann der Betrieb in einer solchen Zone erlaubt, eingeschränkt oder vollständig untersagt sein.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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