Die Geografische UAS-Zone ist ein synonymer Begriff für das Geografische UAS-Gebiet, also ein von der Luftfahrtbehörde festgelegter Luftraumbereich mit besonderen Regeln für den Drohnenbetrieb.
Die Begriffe werden in der Praxis häufig gleichbedeutend verwendet. Die offizielle Bezeichnung in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 lautet “Geografisches UAS-Gebiet“ (englisch: UAS geographical zone). Je nach Festlegung kann der Betrieb in einer solchen Zone erlaubt, eingeschränkt oder vollständig untersagt sein.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026