Die Geografische UAS-Zone ist ein synonymer Begriff fuer das Geografische UAS-Gebiet, also ein von der Luftfahrtbehoerde festgelegter Luftraumbereich mit besonderen Regeln fuer den Drohnenbetrieb.
Die Begriffe werden in der Praxis haeufig gleichbedeutend verwendet. Die offizielle Bezeichnung in der Durchfuehrungsverordnung (EU) 2019/947 lautet “Geografisches UAS-Gebiet“ (englisch: UAS geographical zone). Je nach Festlegung kann der Betrieb in einer solchen Zone erlaubt, eingeschraenkt oder vollstaendig untersagt sein.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026