BVLOS steht für Beyond Visual Line of Sight und bezeichnet den Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges außerhalb der direkten Sichtweite des Fernpiloten.
Bei BVLOS-Flügen hat der Fernpilot keinen ununterbrochenen visuellen Kontakt zu seiner Drohne. Der Flugbetrieb stützt sich stattdessen auf technische Hilfsmittel wie Telemetrie, Kamerasysteme oder automatisierte Flugsteuerungen. BVLOS-Operationen sind besonders relevant für Anwendungen wie Inspektionsaufgaben an Infrastruktur, großflächige Vermessungen oder den Transport von Waren über längere Distanzen.
Gemäß der EU-Verordnung 2019/947 sind BVLOS-Flüge in der offenen Kategorie (Open) grundsätzlich nicht erlaubt. Wer eine Drohne außerhalb der Sichtweite betreiben möchte, muss eine Betriebsgenehmigung in der Kategorie Specific bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen. Dabei ist in der Regel eine Risikobewertung nach der SORA-Methodik (Specific Operations Risk Assessment) durchzuführen, die das Risiko des geplanten Fluges analysiert und geeignete Minderungsmaßnahmen festlegt.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026