BVLOS steht fuer Beyond Visual Line of Sight und bezeichnet den Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges ausserhalb der direkten Sichtweite des Fernpiloten.
Bei BVLOS-Fluegen hat der Fernpilot keinen ununterbrochenen visuellen Kontakt zu seiner Drohne. Der Flugbetrieb stuetzt sich stattdessen auf technische Hilfsmittel wie Telemetrie, Kamerasysteme oder automatisierte Flugsteuerungen. BVLOS-Operationen sind besonders relevant fuer Anwendungen wie Inspektionsaufgaben an Infrastruktur, grossflaechige Vermessungen oder den Transport von Waren ueber laengere Distanzen.
Gemaess der EU-Verordnung 2019/947 sind BVLOS-Fluege in der offenen Kategorie (Open) grundsaetzlich nicht erlaubt. Wer eine Drohne ausserhalb der Sichtweite betreiben moechte, muss eine Betriebsgenehmigung in der Kategorie Specific bei der zustaendigen Luftfahrtbehoerde beantragen. Dabei ist in der Regel eine Risikobewertung nach der SORA-Methodik (Specific Operations Risk Assessment) durchzufuehren, die das Risiko des geplanten Fluges analysiert und geeignete Minderungsmassnahmen festlegt.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026