STS-02 (Standardszenario 02) ist ein vordefiniertes Betriebsszenario der speziellen Kategorie gemäß der EU-Verordnung 2019/947. Es erlaubt den BVLOS-Betrieb von Drohnen der Klasse C6 über dünn besiedeltem Gebiet mit Unterstützung von Luftraumbeobachtern.
Unter STS-02 darf der Fernpilot außerhalb der direkten Sichtweite (BVLOS) fliegen, wobei die maximale Entfernung zur Drohne auf die Sichtweite des/der Luftraumbeobachter begrenzt ist. Die maximale Flughöhe beträgt 120 m AGL, und die Fluggeschwindigkeit darf 50 m/s nicht überschreiten. Der Fernpilot benötigt ein A2 Fernpiloten-Zeugnis sowie eine spezielle praktische Ausbildung für STS-02. Der UAS-Betreiber muss eine Betriebserklärung beim LBA abgeben. Die Luftraumbeobachter (Airspace Observers) müssen den Luftraum kontinuierlich beobachten und den Piloten über herannahende Luftfahrzeuge informieren.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026