Die Drohnen-Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die Schäden am eigenen Fluggerät abdeckt. Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Drohnen-Haftpflichtversicherung schützt die Kasko nicht gegen Ansprüche Dritter, sondern das eigene UAS.
Die Kaskoversicherung deckt typischerweise unvorhersehbare Sachschäden am Kopter ab, darunter Absturz, Kollision, Bruchschäden, Bedienungsfehler sowie Diebstahl und Raub. Je nach Tarif können auch Transportschäden, Feuchtigkeit oder Elektronikdefekte eingeschlossen sein. Eine Drohnen-Kaskoversicherung empfiehlt sich insbesondere bei hochwertigen Fluggeräten ab einem Neuwert von etwa 1.000 Euro. Der Versicherungsschutz kann online auf drohnen-versicherung.com sowohl für die gewerbliche als auch für die private Nutzung beantragt werden.
Die Kaskoversicherung ist keine gesetzliche Pflicht. Die Pflicht zur Haftpflichtversicherung ergibt sich aus dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit der EU-Verordnung 785/2004. Die Kaskoversicherung ist davon unabhängig und stellt eine rein freiwillige Absicherung des eigenen Investitionswertes dar.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026