STS-01 (Standardszenario 01) ist ein vordefiniertes Betriebsszenario der speziellen Kategorie gemäß der EU-Verordnung 2019/947. Es erlaubt den VLOS-Betrieb von Drohnen der Klasse C5 über kontrollierten Bereichen am Boden in besiedeltem Gebiet.
Unter STS-01 darf der Fernpilot in besiedeltem Gebiet fliegen, sofern der Bereich am Boden kontrolliert wird, d.h. unbeteiligte Personen am Betreten gehindert werden. Die maximale Flughöhe beträgt 120 m AGL, und der Betrieb muss in Sichtweite (VLOS) erfolgen. Der Fernpilot benötigt ein A2 Fernpiloten-Zeugnis sowie eine praktische Ausbildung für das Standardszenario. Der UAS-Betreiber muss beim LBA eine Erklärung abgeben und ein Betriebshandbuch vorhalten. STS-01 vereinfacht das Genehmigungsverfahren gegenüber einer individuellen SORA-Bewertung erheblich.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026