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Unterkategorie A1

Die Unterkategorie A1 ist eine Betriebsunterkategorie innerhalb der offenen Kategorie der EU-Verordnung 2019/947. Sie erlaubt den Drohnenflug in der Nähe von Menschen, jedoch nicht über unbeteiligten Menschenansammlungen.

In A1 dürfen Drohnen der Klasse C0 (unter 250 g) über unbeteiligte Einzelpersonen fliegen. Drohnen der Klasse C1 (unter 900 g) dürfen über unbeteiligte Einzelpersonen fliegen, der Pilot muss aber unnötige Überflüge vermeiden. Ein EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist für C1-Drohnen erforderlich, für C0-Drohnen nicht zwingend (Ausnahme: Spielzeug). Die maximale Flughöhe beträgt 120 m AGL, und der Betrieb muss in Sichtweite (VLOS) erfolgen. Bestandsdrohnen unter 250 g sowie unter 500 g (mit Einschränkungen) dürfen ebenfalls in A1 betrieben werden.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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