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Unterkategorie A2

Die Unterkategorie A2 ist eine Betriebsunterkategorie innerhalb der offenen Kategorie der EU-Verordnung 2019/947. Sie erlaubt den Drohnenflug in sicherem Abstand zu unbeteiligten Personen und ist für Drohnen der Klasse C2 (unter 4 kg) vorgesehen.

In A2 muss ein horizontaler Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Verfügt die Drohne über einen Langsamflugmodus und hat der Pilot eine Risikobewertung des Fluggebietes durchgeführt, kann der Abstand auf 5 m reduziert werden. Für den Betrieb in A2 ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) erforderlich, das eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle voraussetzt. Die maximale Flughöhe beträgt 120 m AGL, und der Betrieb muss in Sichtweite erfolgen.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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