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Unterkategorie A3

Die Unterkategorie A3 ist eine Betriebsunterkategorie innerhalb der offenen Kategorie der EU-Verordnung 2019/947. Sie erlaubt den Drohnenflug in weiter Entfernung von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.

In A3 dürfen Drohnen der Klassen C2, C3 und C4 sowie Bestandsdrohnen bis 25 kg betrieben werden. Der Fernpilot muss sicherstellen, dass sich keine unbeteiligten Personen im Bereich des Drohnenflugs befinden. Für den Betrieb ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Die maximale Flughöhe beträgt 120 m AGL, und der Betrieb muss in Sichtweite (VLOS) erfolgen. A3 ist die am wenigsten einschränkende Unterkategorie, bietet aber den größten zulässigen Gewichtsbereich für Drohnen.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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