Ein Ausschluss bezeichnet im Versicherungsrecht Risiken und Schaeden, die vom Versicherungsschutz nicht abgedeckt sind und fuer die der Versicherer keine Leistung erbringt. Die Ausschluesse werden in den Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Tarifs detailliert aufgefuehrt.
Typische Ausschluesse in der Drohnen-Haftpflichtversicherung betreffen militaerische oder polizeiliche Einsaetze, den Transport oder Einsatz von Waffen, vorsaetzlich herbeigefuehrte Schaeden sowie Ansprueche aus der Verletzung von Persoenlichkeits-, Datenschutz- und Urheberrechten. Ebenso ausgeschlossen sind in der Regel Schaeden durch Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben ohne entsprechenden Zusatzschutz. Schaeden an der eigenen Drohne sind ueber die Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt, hierfuer ist eine separate Drohnen Kaskoversicherung erforderlich. Vor Vertragsabschluss sollten die Ausschluesse sorgfaeltig geprueft werden, um Deckungsluecken zu vermeiden.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026