Ein Ausschluss bezeichnet im Versicherungsrecht Risiken und Schäden, die vom Versicherungsschutz nicht abgedeckt sind und für die der Versicherer keine Leistung erbringt. Die Ausschlüsse werden in den Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Tarifs detailliert aufgeführt.
Typische Ausschlüsse in der Drohnen-Haftpflichtversicherung betreffen militärische oder polizeiliche Einsätze, den Transport oder Einsatz von Waffen, vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits-, Datenschutz- und Urheberrechten. Ebenso ausgeschlossen sind in der Regel Schäden durch Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben ohne entsprechenden Zusatzschutz. Schäden an der eigenen Drohne sind über die Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt, hierfür ist eine separate Drohnen Kaskoversicherung erforderlich. Vor Vertragsabschluss sollten die Ausschlüsse sorgfältig geprüft werden, um Deckungslücken zu vermeiden.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026