Die Ausweichpflicht verpflichtet Fernpiloten von Drohnen, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen jederzeit und unverzüglich auszuweichen. Diese Regel gilt ausnahmslos in allen Betriebskategorien und ist eine der grundlegendsten Sicherheitsvorschriften im Drohnenbetrieb.
Nach der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 (UAS.OPEN.060) muss der Fernpilot den Luftraum ständig beobachten und bei Erkennung eines bemannten Luftfahrzeugs sofort die Flughöhe reduzieren oder seitlich ausweichen. Auch gegenüber Rettungshubschraubern und Luftfahrzeugen im Notfalleinsatz besteht unbedingte Ausweichpflicht. Die Nichteinhaltung der Ausweichpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026