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Ausweichpflicht

Die Ausweichpflicht verpflichtet Fernpiloten von Drohnen, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen jederzeit und unverzueglich auszuweichen. Diese Regel gilt ausnahmslos in allen Betriebskategorien und ist eine der grundlegendsten Sicherheitsvorschriften im Drohnenbetrieb.

Nach der EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/947 (UAS.OPEN.060) muss der Fernpilot den Luftraum staendig beobachten und bei Erkennung eines bemannten Luftfahrzeugs sofort die Flughoehe reduzieren oder seitlich ausweichen. Auch gegenueber Rettungshubschraubern und Luftfahrzeugen im Notfalleinsatz besteht unbedingte Ausweichpflicht. Die Nichteinhaltung der Ausweichpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann empfindliche Bussgelder nach sich ziehen.

Datum der letzten Änderung: 30.04.2026

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