Die Aufstiegserlaubnis war eine nach der alten deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) erforderliche Genehmigung für den Betrieb von Drohnen unter bestimmten Voraussetzungen. Seit dem vollständigen Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung 2019/947 am 01.01.2024 ist der Begriff veraltet und wurde durch das EU-Regulierungssystem ersetzt.
Im aktuellen EU-Regelwerk wird zwischen drei Betriebskategorien unterschieden: In der offenen Kategorie (Open) ist keine Betriebsgenehmigung erforderlich, sofern die Vorgaben eingehalten werden. In der speziellen Kategorie (Specific) ist eine Betriebsgenehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen. In der zertifizierten Kategorie (Certified) gelten luftfahrtrechtliche Zulassungsverfahren. Für bestimmte Flüge, etwa in Kontrollzonen oder Flugbeschränkungsgebieten, ist weiterhin eine Einzelfreigabe erforderlich, die bei der DFS oder der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden kann.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026