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Aufstiegsgenehmigung

Die Aufstiegsgenehmigung war im alten deutschen Luftrecht die behördliche Erlaubnis zum Betrieb einer Drohne ab einem bestimmten Gewicht oder für bestimmte Einsatzzwecke. Seit dem vollständigen Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung 2019/947 am 01.01.2024 wurde dieses nationale Genehmigungssystem durch das EU-Kategorienmodell abgelöst.

Nach dem aktuellen EU-Regelwerk entscheidet die Betriebskategorie (Open, Specific, Certified) über die erforderlichen Genehmigungen. In der offenen Kategorie ist keine Genehmigung nötig, solange die Regeln eingehalten werden (max. 120 m Flughöhe, VLOS, max. 25 kg MTOM). Für Einsätze in der speziellen Kategorie ist eine Betriebsgenehmigung bei der zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde (in Deutschland das LBA) erforderlich. Zusätzlich können länderspezifische Einschränkungen bestehen, etwa in Naturschutzgebieten, über Wohngebieten oder in der Nähe von Flugplätzen.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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