Die Versicherungspflicht fuer Drohnen ist gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtet jeden Drohnenbetreiber zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die Pflicht ergibt sich aus dem deutschen Luftverkehrsgesetz (§ 43 LuftVG) sowie der EU-Verordnung Nr. 785/2004.
Die Versicherungspflicht gilt fuer alle Drohnen, unabhaengig von Gewicht, Groesse oder Nutzungszweck. Auch Drohnen unter 250 g und Spielzeugdrohnen sind versicherungspflichtig. Die Mindestdeckungssumme richtet sich nach der EU-Verordnung Nr. 785/2004 und dem Startgewicht der Drohne. In Deutschland betraegt die Mindestdeckungssumme fuer Drohnen bis 500 kg derzeit 750.000 Sonderziehungsrechte (ca. 940.000 EUR). Ein Verstoss gegen die Versicherungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bussgeldern geahndet werden. Zudem droht bei einem unversicherten Schadensfall die persoenliche Haftung mit dem gesamten Privatvermoegen.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026