LuftVG ist die Abkürzung für Luftverkehrsgesetz, die zentrale Rechtsquelle des deutschen Luftfahrtrechts.
Das Luftverkehrsgesetz regelt die grundlegenden Voraussetzungen für die Teilnahme am Luftverkehr in Deutschland, darunter Zulassung von Luftfahrzeugen, Haftungsfragen, Versicherungspflichten und Zuständigkeiten der Luftfahrtbehörden. Für den Drohnenbereich ist das LuftVG besonders relevant, da es die Pflicht zur Haftpflichtversicherung für unbemannte Fluggeräte festschreibt und die Befugnisse des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) sowie der Landesluftfahrtbehörden definiert.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026