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Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Versicherungsnehmer, vor Abschluss des Versicherungsvertrages alle ihm bekannten Umstaende wahrheitsgemaess und vollstaendig anzugeben, die fuer die Risikobeurteilung durch den Versicherer erheblich sind.

Bei der Drohnen-Versicherung betrifft dies insbesondere Angaben zum Drohnentyp, Gewicht, Einsatzzweck (privat/gewerblich), Einsatzgebiet und etwaige Vorschaeden. Werden wesentliche Umstaende verschwiegen oder falsch angegeben, kann der Versicherer vom Vertrag zuruecktreten oder im Schadenfall die Leistung kuerzen oder verweigern (§§ 19-22 VVG). Die Anzeigepflicht gilt nur fuer Fragen, die der Versicherer im Antrag ausdruecklich stellt.

Datum der letzten Änderung: 30.04.2026

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