Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Versicherungsnehmer, vor Abschluss des Versicherungsvertrages alle ihm bekannten Umstaende wahrheitsgemaess und vollstaendig anzugeben, die fuer die Risikobeurteilung durch den Versicherer erheblich sind.
Bei der Drohnen-Versicherung betrifft dies insbesondere Angaben zum Drohnentyp, Gewicht, Einsatzzweck (privat/gewerblich), Einsatzgebiet und etwaige Vorschaeden. Werden wesentliche Umstaende verschwiegen oder falsch angegeben, kann der Versicherer vom Vertrag zuruecktreten oder im Schadenfall die Leistung kuerzen oder verweigern (§§ 19-22 VVG). Die Anzeigepflicht gilt nur fuer Fragen, die der Versicherer im Antrag ausdruecklich stellt.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026