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Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsschutz der Drohnen-Versicherung wirksam wird. Er wird im Versicherungsschein (Police) festgelegt und setzt in der Regel die rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags voraus.

Der technische Versicherungsbeginn faellt haeufig auf 12:00 Uhr mittags des im Antrag genannten Datums (sogenannter Mittagsbeginn). Voraussetzung fuer den Beginn des Versicherungsschutzes ist die Annahme des Antrags durch den Versicherer und die Zahlung des Erstbeitrags. Wird der Erstbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zuruecktreten. Bei einer Online-Beantragung mit sofortiger Zahlung beginnt der Schutz in der Regel unmittelbar.

Datum der letzten Änderung: 30.04.2026

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