Die Vertragslaufzeit ist die vereinbarte Dauer eines Drohnen-Versicherungsvertrages vom Versicherungsbeginn bis zum naechsten moeglichen Vertragsende. Sie ist massgeblich fuer die Kuendigungstermine und die automatische Verlaengerung des Vertrages.
Die uebliche Vertragslaufzeit bei Drohnen-Haftpflichtversicherungen betraegt ein Jahr. Nach Ablauf der ersten Laufzeit verlaengert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf schriftlich gekuendigt wird. Ein Sonderkuendigungsrecht besteht nach einem regulierten Schadenfall oder bei einseitiger Praemienaenderung durch den Versicherer. Bei unterjährigem Versicherungsbeginn wird der Erstbeitrag anteilig berechnet.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026