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Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit ist die vereinbarte Dauer eines Drohnen-Versicherungsvertrages vom Versicherungsbeginn bis zum nächsten möglichen Vertragsende. Sie ist maßgeblich für die Kündigungstermine und die automatische Verlängerung des Vertrages.

Die übliche Vertragslaufzeit bei Drohnen-Haftpflichtversicherungen beträgt ein Jahr. Nach Ablauf der ersten Laufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf schriftlich gekündigt wird. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nach einem regulierten Schadenfall oder bei einseitiger Prämienänderung durch den Versicherer. Bei unterjährigem Versicherungsbeginn wird der Erstbeitrag anteilig berechnet.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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