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Risiko-Kategorien

Die EU-Verordnung 2019/947 unterteilt den Drohnenbetrieb in drei Risiko-Kategorien: offen (Open), speziell (Specific) und zertifiziert (Certified). Die Einteilung richtet sich nach dem Risiko, das der jeweilige Flugbetrieb für unbeteiligte Personen und den Luftraum darstellt.

Die offene Kategorie erlaubt Flüge mit geringem Risiko ohne Betriebsgenehmigung. Sie ist in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Die maximale Flughöhe beträgt 120 m, und der Betrieb muss in Sichtweite (VLOS) erfolgen.

Die spezielle Kategorie erfordert eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Sie kommt zum Einsatz, wenn die Grenzen der offenen Kategorie überschritten werden, beispielsweise bei BVLOS-Flügen oder Flügen über Menschenansammlungen. Die Genehmigung basiert auf einer Risikobewertung (SORA) oder Standardszenarien (STS-01, STS-02).

Die zertifizierte Kategorie gilt für Einsätze mit dem höchsten Risiko, etwa den Transport von Personen oder gefährlichen Gütern. Hier gelten luftfahrtrechtliche Zulassungsverfahren vergleichbar mit bemannter Luftfahrt.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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