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Risiko-Kategorien

Die EU-Verordnung 2019/947 unterteilt den Drohnenbetrieb in drei Risiko-Kategorien: offen (Open), speziell (Specific) und zertifiziert (Certified). Die Einteilung richtet sich nach dem Risiko, das der jeweilige Flugbetrieb fuer unbeteiligte Personen und den Luftraum darstellt.

Die offene Kategorie erlaubt Fluege mit geringem Risiko ohne Betriebsgenehmigung. Sie ist in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Die maximale Flughoehe betraegt 120 m, und der Betrieb muss in Sichtweite (VLOS) erfolgen.

Die spezielle Kategorie erfordert eine Betriebsgenehmigung der zustaendigen Luftfahrtbehoerde. Sie kommt zum Einsatz, wenn die Grenzen der offenen Kategorie ueberschritten werden, beispielsweise bei BVLOS-Fluegen oder Fluegen ueber Menschenansammlungen. Die Genehmigung basiert auf einer Risikobewertung (SORA) oder Standardszenarien (STS-01, STS-02).

Die zertifizierte Kategorie gilt fuer Einsaetze mit dem hoechsten Risiko, etwa den Transport von Personen oder gefaehrlichen Guetern. Hier gelten luftfahrtrechtliche Zulassungsverfahren vergleichbar mit bemannter Luftfahrt.

Datum der letzten Änderung: 30.04.2026

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