Nachtflug bezeichnet den Betrieb einer Drohne in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. In der offenen Kategorie (Open) ist Nachtflug unter bestimmten Bedingungen erlaubt, sofern das UAS mit einer grünen Blinklichtvorrichtung ausgestattet ist.
Gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 muss die Drohne bei Nachtflügen über eine gut sichtbare, blinkende grüne Beleuchtung verfügen, die von allen Seiten erkennbar ist. Dies dient dazu, dass andere Luftraumteilnehmer und Personen am Boden die Drohne wahrnehmen können. Zusätzlich gelten alle übrigen Regeln der jeweiligen Unterkategorie (A1, A2 oder A3), insbesondere die Sichtflugpflicht (VLOS).
Einzelne EU-Mitgliedstaaten können über geografische UAS-Zonen den Nachtflug in bestimmten Gebieten zusätzlich einschränken oder verbieten. In Deutschland können solche Einschränkungen über Allgemeinverfügungen der Landesluftfahrtbehörden festgelegt werden.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026