Nachtflug bezeichnet den Betrieb einer Drohne in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. In der offenen Kategorie (Open) ist Nachtflug unter bestimmten Bedingungen erlaubt, sofern das UAS mit einer gruenen Blinklichtvorrichtung ausgestattet ist.
Gemaess der EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/947 muss die Drohne bei Nachtfluegen ueber eine gut sichtbare, blinkende gruene Beleuchtung verfuegen, die von allen Seiten erkennbar ist. Dies dient dazu, dass andere Luftraumteilnehmer und Personen am Boden die Drohne wahrnehmen koennen. Zusaetzlich gelten alle uebrigen Regeln der jeweiligen Unterkategorie (A1, A2 oder A3), insbesondere die Sichtflugpflicht (VLOS).
Einzelne EU-Mitgliedstaaten koennen ueber geografische UAS-Zonen den Nachtflug in bestimmten Gebieten zusaetzlich einschraenken oder verbieten. In Deutschland koennen solche Einschraenkungen ueber Allgemeinverfuegungen der Landesluftfahrtbehoerden festgelegt werden.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026