Die Landesluftfahrtbehoerden sind die auf Laenderebene zustaendigen Behoerden fuer bestimmte Aspekte der Luftfahrtverwaltung in Deutschland. Sie ergaenzen die Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) auf regionaler Ebene.
Im Bereich der Drohnenregulierung sind die Landesluftfahrtbehoerden unter anderem zustaendig fuer die Erteilung von Genehmigungen in geografischen UAS-Zonen, die Aufsicht ueber den lokalen Flugbetrieb und die Durchsetzung von Ordnungswidrigkeiten. Seit der EU-Verordnung 2019/947 hat sich die Zustaendigkeitsverteilung verschoben: Das LBA ist fuer die Betreiberregistrierung, Pruefungen und Betriebsgenehmigungen in der speziellen Kategorie verantwortlich, waehrend die Landesbehoerden laenderspezifische Einschraenkungen wie Flugverbotszonen ueber Naturschutzgebieten oder sensiblen Einrichtungen umsetzen.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026