Kontaktformular Erstinformation +49 2203 9888701 Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG

Landesluftfahrtbehörden

Die Landesluftfahrtbehörden sind die auf Länderebene zuständigen Behörden für bestimmte Aspekte der Luftfahrtverwaltung in Deutschland. Sie ergänzen die Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) auf regionaler Ebene.

Im Bereich der Drohnenregulierung sind die Landesluftfahrtbehörden unter anderem zuständig für die Erteilung von Genehmigungen in geografischen UAS-Zonen, die Aufsicht über den lokalen Flugbetrieb und die Durchsetzung von Ordnungswidrigkeiten. Seit der EU-Verordnung 2019/947 hat sich die Zuständigkeitsverteilung verschoben: Das LBA ist für die Betreiberregistrierung, Prüfungen und Betriebsgenehmigungen in der speziellen Kategorie verantwortlich, während die Landesbehörden länderspezifische Einschränkungen wie Flugverbotszonen über Naturschutzgebieten oder sensiblen Einrichtungen umsetzen.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

Begriffe aus dem Index: L