Die Konformitätsbewertung ist das Verfahren, mit dem nachgewiesen wird, dass eine Drohne die technischen Anforderungen der EU-Verordnung 2019/945 (Delegierte Verordnung) erfüllt. Nur Drohnen, die eine Konformitätsbewertung durchlaufen haben, dürfen eine C-Klassen-Kennzeichnung (C0 bis C6) tragen.
Die Konformitätsbewertung wird vom Hersteller oder einem beauftragten Bevollmächtigten durchgeführt. Je nach Drohnenklasse kann eine Eigenbewertung des Herstellers genügen (z.B. bei C0) oder eine Prüfung durch eine benannte Stelle (Notified Body) erforderlich sein. Nach erfolgreicher Bewertung bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung und die C-Klassen-Kennzeichnung am Produkt an und stellt eine EU-Konformitätserklärung aus. Drohnen ohne Konformitätsbewertung gelten als Bestandsdrohnen und unterliegen den Übergangsregelungen.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026