Der kleine Drohnenführerschein ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den EU-Kompetenznachweis der Unterkategorien A1/A3. Er ist die Grundqualifikation für den Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie der EU-Verordnung 2019/947.
Der Erwerb erfolgt über eine Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Online-Trainingskurs mit anschließendem Wissenstest (20 Fragen, 75 % zum Bestehen). Danach kann die eigentliche Theorieprüfung abgelegt werden, die 40 Multiple-Choice-Fragen in 45 Minuten umfasst. Die Themen sind Flugsicherheit, Luftrecht, Betriebsverfahren, allgemeine Drohnenkunde, Privatsphäre und Datenschutz. Der Kompetenznachweis ist 5 Jahre gültig und bildet die Voraussetzung für den Erwerb des A2 Fernpiloten-Zeugnisses.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026