Aufstiegsgenehmigung

Für Flugmodelle mit einem Startgewicht von mehr als 5 Kilogramm ist eine Aufstiegsgenehmigung (Aufstiegserlaubnis) erforderlich, die bei der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden kann. Auch für Drohnenflüge bei Nacht ist eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich. Diese Regelung gilt für gewerbliche und private Drohnennutzer gleichermaßen. Für Flugmodelle (Drohnen, Multikopter etc.) unter 5 Kilogramm Startgewicht ist weder für die gewerbliche noch private Nutzung eine Aufstiegsgenehmigung mehr erforderlich (Erlaubnisfreiheit).

Weitere Informationen zum Drohnenflug sind in der Rubrik Rechtliches zur Drohnennutzung aufgeführt.

Datum der letzten Änderung: 24.04.2017


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