Möchte der Drohnenpilot in der Offenen Kategorie (Unterkategorie A2) eine Drohne mit einem Startgewicht von bis zu 4 Kilogramm zum Einsatz bringen, benötigt er dazu das A2 Fernpiloten Zeugnis (UAS.OPEN.030(2)(c). Die in dieser Kategorie betriebenen Kopter dürfen horizontal bis zu 30 m an unbeteiligte Personen heranfliegen. Für die Ausstellung dieser Flugerlaubnis sind folgende Bedingungen in angegebener Reihenfolge zu erfüllen:
- Inhaber des EU-Kompetenznachweises A1/A3
- Abschluss eine praktischen Selbststudiums der Betriebsbedingungen für UAS der Unterkategorie A3
- Erklärung über den Abschluss des praktischen Selbststudiums
- Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrtbundesamt bekannt Prüfstelle für Fernpiloten (PStF)
Datum der letzten Änderung: 20.11.2024