Der Versicherungsvertrag ist zunächst für die im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Bei der Drohnen-Haftpflichtversicherung beträgt die Dauer des Versicherungsvertrages mindestens ein Jahr. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wurde. Wird die rechtzeitige Kündigung unterlassen, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Datum der letzten Änderung: 28.07.2016