Drohnenflüge in dieser Kategorie sind für Menschen risikolos. Sie lässt sich auch als „offen für jedermann“ bezeichnen. Spezielle Betriebsgenehmigungen sind für die Nutzung nach der neuen EU-Drohnenverordnung nicht erforderlich. Generell ist in dieser Kategorie Folgendes zu berücksichtigen:
Zudem wird die Kategorie Open in die 3 Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Je nach Klasse ergeben sich unterschiedliche Vorgaben, die der Drohnenpilot zu beachten hat:
A1 = Flüge nah am Menschen (nicht über Menschenansammlungen)
A2 = Flüge im sicheren Abstand zu Menschen
A3 = Flüge in weiter Entfernung zum Menschen, kein Stadtgebiet
Datum der letzten Änderung: 14.01.2021