Drohnenflüge in dieser Kategorie sind für Menschen risikolos. Sie lässt sich auch als „offen für jedermann“ bezeichnen. Spezielle Betriebsgenehmigungen sind für die Nutzung nach der neuen EU-Drohnenverordnung nicht erforderlich. Generell ist in dieser Kategorie Folgendes zu berücksichtigen:
- Die Flughöhe beträgt maximal 120 m über Grund
- Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
- Eine Haftpflicht-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben
- Die Drohne darf nur in Sichtweite (VLOS) betrieben werden
- Der Flug über Menschenansammlungen ist verboten
- Die Privatsphäre von Anwohnern ist zu wahren
- Der Drohnenpilot muss sich beim LBA online registrieren
- Drohnen Kennzeichnungspflicht ab Kopter-Klasse C01
- Zu beachten ist dede Flugverbotszone
- Der Transport von gefährlichen Gütern ist untersagt
Zudem wird die Kategorie Open in die 3 Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Je nach Klasse ergeben sich unterschiedliche Vorgaben, die der Drohnenpilot zu beachten hat:
A1 = Flüge nah am Menschen (nicht über Menschenansammlungen)
A2 = Flüge im sicheren Abstand zu Menschen
A3 = Flüge in weiter Entfernung zum Menschen, kein Stadtgebiet
Datum der letzten Änderung: 20.11.2024