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Luftraum G

Der Luftraum G (gesprochen: Golf) ist der unkontrollierte Luftraum, der direkt am Boden beginnt. Er ist der für Drohnenpiloten wichtigste Luftraum, da der Betrieb unbemannter Fluggeräte hier grundsätzlich erlaubt ist.

In Deutschland erstreckt sich der Luftraum G typischerweise bis zu einer Höhe von 762 Metern (2500 Fuß) über Grund, sofern kein kontrollierter Luftraum darüberliegt. In diesem Bereich wird ausschließlich nach Sichtflugregeln (VFR) geflogen. Es gibt keine Freigabepflicht durch die Flugsicherung, allerdings müssen alle geltenden Luftverkehrsregeln eingehalten werden.

Gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 ist der Drohnenbetrieb in der offenen Kategorie auf maximal 120 Meter über Grund begrenzt, unabhängig davon, wie hoch der Luftraum G reicht. Zusätzliche Einschränkungen können durch geografische UAS-Gebiete gelten, etwa in der Nähe von Flugplätzen, Naturschutzgebieten oder militärischen Bereichen.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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