Luftfahrt-Versicherungsbedingungen sind die vertraglichen Regelungen, die den Umfang und die Bedingungen einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen festlegen.
Diese Bedingungen definieren unter anderem den Deckungsumfang, die versicherten Risiken, Ausschlüsse, Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Höhe der Deckungssummen. In Deutschland orientieren sich die Versicherungsbedingungen für Drohnen an den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung (AVB Luft-Haftpflicht). Wichtige Punkte sind dabei die geografische Geltung, die Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung sowie eventuelle Sublimits für bestimmte Schadensarten.
Da gemäß der EU-Verordnung 2019/947 und dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnen ab 250 g MTOM verpflichtend ist, kommt den Versicherungsbedingungen besondere Bedeutung zu. Die Mindestdeckungssummen richten sich nach der EU-Verordnung 785/2004 und der MTOM des Fluggeräts.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026