Die Halter-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für den Betrieb von Drohnen, die die Haftung des Halters für Personen- und Sachschäden absichert.
Der Haftpflichtversicherer prüft eingehende Schadensansprüche, zahlt bei berechtigten Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz). Die Versicherung basiert auf der Gefährdungshaftung nach § 33 LuftVG: Der Halter haftet verschuldensunabhängig für alle beim Betrieb des Luftfahrzeugs entstehenden Schäden. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Drohnenschäden in der Regel nicht ab, da sie nur auf Basis der Verschuldenshaftung reguliert.
Die Versicherungspflicht ergibt sich sowohl aus dem deutschen Luftverkehrsgesetz als auch aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Sie gilt für alle Betriebskategorien (Open, Specific, Certified) und unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich eingesetzt wird.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026