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Halter-Haftpflichtversicherung

Die Halter-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung fuer den Betrieb von Drohnen, die die Haftung des Halters fuer Personen- und Sachschaeden absichert.

Der Haftpflichtversicherer prueft eingehende Schadensansprueche, zahlt bei berechtigten Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprueche ab (passiver Rechtsschutz). Die Versicherung basiert auf der Gefaehrdungshaftung nach ss33 LuftVG: Der Halter haftet verschuldensunabhaengig fuer alle beim Betrieb des Luftfahrzeugs entstehenden Schaeden. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Drohnenschaeden in der Regel nicht ab, da sie nur auf Basis der Verschuldenshaftung reguliert.

Die Versicherungspflicht ergibt sich sowohl aus dem deutschen Luftverkehrsgesetz als auch aus der Durchfuehrungsverordnung (EU) 2019/947. Sie gilt fuer alle Betriebskategorien (Open, Specific, Certified) und unabhaengig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich eingesetzt wird.

Datum der letzten Änderung: 30.04.2026

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