Eine Bewilligung ist im oesterreichischen Drohnenrecht die behoerdliche Genehmigung der Austro Control fuer Drohnenfluege, die nicht in die offene Kategorie (Open) fallen.
Wer in Oesterreich eine Drohne betreiben moechte und dabei eine Vorgabe der Kategorie Open nicht erfuellt, wird automatisch der Betriebskategorie Specific zugeordnet. In diesem Fall ist vor dem Flugbetrieb eine Bewilligung bei der Austro Control zu beantragen. Typische Szenarien, die eine Bewilligung erfordern, sind Fluege ausserhalb der Sichtweite (BVLOS), Fluege mit Drohnen ueber 25 Kilogramm Startgewicht oder Fluege mit Drohnen ueber 4 Kilogramm in besiedeltem Gebiet.
Gemaess der EU-Verordnung 2019/947 erfolgt die Genehmigung in der Kategorie Specific auf Basis einer Risikobewertung oder eines Standardszenarios (STS). In bestimmten Gebieten, etwa rund um Flughaefen oder in Naturschutzgebieten, sind zusaetzliche Genehmigungen erforderlich. Eine Uebersicht der Einschraenkungsgebiete in Oesterreich findet sich auf map.dronespace.at.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026