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Bestandsdrohne

Als Bestandsdrohne (auch Legacy-Drohne oder Privatbau) werden Drohnen bezeichnet, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gebracht wurden und keine C-Klassen-Kennzeichnung (C0 bis C6) tragen. Für diese Drohnen gelten Übergangsregelungen im Rahmen der EU-Verordnung 2019/947.

Bestandsdrohnen ohne C-Klasse dürfen weiterhin in der offenen Kategorie betrieben werden, unterliegen jedoch besonderen Einschränkungen: Drohnen unter 250 g werden wie C0 behandelt und dürfen in A1 fliegen. Drohnen unter 500 g dürfen ebenfalls in A1 betrieben werden, allerdings nicht über Menschenansammlungen. Drohnen unter 2 kg dürfen in A1 (nicht über unbeteiligten Personen) und A3 fliegen. Drohnen zwischen 2 und 25 kg sind ausschließlich in A3 zugelassen. Der EU-Kompetenznachweis ist ab 250 g erforderlich. Eine Registrierung als UAS-Betreiber und eine Haftpflichtversicherung sind in jedem Fall Pflicht.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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