Überflugverbote bezeichnen Bereiche, in denen der Betrieb von Drohnen grundsätzlich untersagt ist. Diese Verbotszonen werden durch nationale Regelungen oder geografische UAS-Zonen nach Art. 15 der EU-Verordnung 2019/947 festgelegt.
In Deutschland gelten Überflugverbote unter anderem für Kontrollzonen von Flugplätzen (ohne DFS-Freigabe), Naturschutzgebiete und Nationalparks, Kraftwerke und Industrieanlagen, Einsatzstellen von Polizei und Rettungskräften, militärische Bereiche, Justizvollzugsanstalten und Bereiche im Umkreis von Krankenhäusern. Weitere Einschränkungen können durch die Landesluftfahrtbehörden festgelegt werden. Verstöße gegen Überflugverbote stellen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar und können mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR oder strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden. Die aktuelle Lage von Verbotszonen kann über die DFS Droniq-App oder das Geoportal des Bundes eingesehen werden.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026