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Wohngebiete

Wohngebiete sind bebaute Flächen, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Für den Drohnenbetrieb in und über Wohngebieten gelten besondere Einschränkungen zum Schutz der Privatsphäre und Sicherheit der Bewohner.

In der Unterkategorie A3 der offenen Kategorie (EU-Verordnung 2019/947) muss der Fernpilot sicherstellen, dass das UAS nicht in der Nähe von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben wird, es sei denn, es befinden sich keine unbeteiligten Personen im Flugbereich. In den Unterkategorien A1 und A2 darf über Wohngebieten geflogen werden, sofern die jeweiligen Abstandsregeln zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Zusätzlich müssen Drohnenpiloten die Privatsphäre der Anwohner wahren und dürfen keine Aufnahmen von privaten Bereichen (Gärten, Balkone, Fenster) ohne Einwilligung anfertigen.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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