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Wohngebiete

Wohngebiete sind bebaute Flächen, die ueberwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Fuer den Drohnenbetrieb in und ueber Wohngebieten gelten besondere Einschraenkungen zum Schutz der Privatsphaere und Sicherheit der Bewohner.

In der Unterkategorie A3 der offenen Kategorie (EU-Verordnung 2019/947) muss der Fernpilot sicherstellen, dass das UAS nicht in der Naehe von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben wird, es sei denn, es befinden sich keine unbeteiligten Personen im Flugbereich. In den Unterkategorien A1 und A2 darf ueber Wohngebieten geflogen werden, sofern die jeweiligen Abstandsregeln zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Zusaetzlich muessen Drohnenpiloten die Privatsphaere der Anwohner wahren und duerfen keine Aufnahmen von privaten Bereichen (Gaerten, Balkone, Fenster) ohne Einwilligung anfertigen.

Datum der letzten Änderung: 30.04.2026

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