Eine Flugplatzverkehrszone (englisch: Aerodrome Traffic Zone, abgekürzt ATZ) ist ein geschützter Luftraum rund um einen unkontrollierten Flugplatz in Luftraum G. Innerhalb dieser Zone sind nur An- und Abflüge zum jeweiligen Flugplatz gestattet.
Drohnenpiloten müssen zu Flugplätzen einen Sicherheitsabstand einhalten. Durchflüge durch eine Flugplatzverkehrszone mit unbemannten Luftfahrzeugen sind ohne Genehmigung nicht gestattet. Die genauen Abstands- und Genehmigungsregelungen werden über geografische UAS-Zonen festgelegt, die von den zuständigen nationalen Behörden veröffentlicht werden.
Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 können die Mitgliedstaaten geografische UAS-Zonen festlegen, die den Betrieb in der Nähe von Flugplätzen einschränken oder verbieten. In Deutschland werden diese Zonen über die digitale Plattform dipul.de veröffentlicht. Vor jedem Flug sollte der Pilot prüfen, ob sich sein geplanter Flugort innerhalb einer solchen Zone befindet.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026