Eine Flugplatzverkehrszone (englisch: Aerodrome Traffic Zone, abgekuerzt ATZ) ist ein geschuetzter Luftraum rund um einen unkontrollierten Flugplatz in Luftraum G. Innerhalb dieser Zone sind nur An- und Abfluege zum jeweiligen Flugplatz gestattet.
Drohnenpiloten muessen zu Flugplaetzen einen Sicherheitsabstand einhalten. Durchfluege durch eine Flugplatzverkehrszone mit unbemannten Luftfahrzeugen sind ohne Genehmigung nicht gestattet. Die genauen Abstands- und Genehmigungsregelungen werden ueber geografische UAS-Zonen festgelegt, die von den zustaendigen nationalen Behoerden veroeffentlicht werden.
Nach der Durchfuehrungsverordnung (EU) 2019/947 koennen die Mitgliedstaaten geografische UAS-Zonen festlegen, die den Betrieb in der Naehe von Flugplaetzen einschraenken oder verbieten. In Deutschland werden diese Zonen ueber die digitale Plattform dipul.de veroeffentlicht. Vor jedem Flug sollte der Pilot pruefen, ob sich sein geplanter Flugort innerhalb einer solchen Zone befindet.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026