Eine Flugplatzverkehrszone (englisch: Aerodrome Traffic Zone (ATZ) umgibt einen unkontrollierten Flugplatz in Luftraum G, um ihn zu schützen. In dieser Zone sind nach vorheriger Genehmigung nur An- und Abfluge auf den Flugplatz gestattet. Durchflüge sind verboten. Von der Flugplatzbegrenzung ist für Kopterpiloten ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern einzuhalten.
Datum der letzten Änderung: 31.07.2017